Buchungen u. Reservierungen erfolgen ausschließlich unter Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pension Traumfänger.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

Pension „Traumfänger“,

Ahornallee 3 in 15848 Friedland OT Chossewitz

 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern und Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der Pension „Traumfänger“. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.

Diese AGB sind für jeden Gast in der Pension oder auf der Webseite der Pension einsehbar. Die Hausordnung - dem Gast durch Aushang im Rezeptionsbereich bekannt gemacht - wird in die AGB einbezogen und ist für alle Gäste verbindlich.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension. Der Besteller/Gast darf die gebuchten Zimmer nicht an andere, nicht angemeldete Personen überlassen, selbst wenn die Zeit für die er bezahlt oder reserviert hat noch nicht verstrichen ist.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2.2. Vertragspartner sind die Pension „Traumfänger“, vertreten durch die Familie Schneider sowie deren Mitarbeiter, und der Gast. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag einzustehen.

2.3. Der Abschluß des Beherbergungsvertrages verpflichtetet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

Reservierungen von Funktionsräumen (Frühstücksraum, Grillplatz, Außentoilette) und Parkplatz stehen dem Kunden nur im Falle einer vorherigen Zustimmung durch die Pension und nur begrenzt über die vereinbarte Zeit zur Verfügung.

3. Reservierung

3.1. Werden Zimmer reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend.

3.2. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers oder der Ferienwohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten.

3.3. Der Besteller / Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen und Zimmern ohne Frühstück 10 % des Übernachtungspreises, bei Zimmer mit Frühstück 20 %, bei Halbpension 30 % und bei Vollpension 40 % des Pensionspreises.

3.4. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers oder der Ferienwohnung hat der Besteller/Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 3.3. errechneten Betrag zu bezahlen.

4. Preisänderungen

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Pension "Traumfänger" allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

5. Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis und evtl. gebuchte Zusatzleistungen werden nach der aktuell geltenden Preisliste errechnet und sind ohne Abzug am Anreisetag im Voraus in bar zu bezahlen, spätestens jedoch am Tage der Abreise. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Betrag fällig.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Diese beträgt zurzeit 7% bzw. 19%. Änderunen der Mehrwertsteuer gehen zu Gunsten oder Lasten des Gastes.

6. Vorauszahlungen

Die Pension „Traumfänger“ ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.

7. Zahlungsverzug

Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die Pension „Traumfänger“ die Beherbergungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der Pension vorbehalten.

Bei Zahlungsverzug ist die Pension außerdem berechtigt, pro Reservierung eine Bearbeitungspauschale von 10,- Euro und Verzugszinsen von 4% pro Jahr über dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank, bis zur vollständigen Bezahlung, zu berechnen. Darüber hinaus stehen dem Vermieter pro Mahnung eine Aufwandspauschale von 5,00 Euro zu.

8. Storno- und Rücktrittsbedingungen

8.1. Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich (per E-Mail, Brief, Fax) zu erfolgen. Die Stornogebühren sind wie folgt gestaffelt:

30. und 15.  Tage vor dem Anreisetag:                             20 %,

14. und 08.  Tage vor dem Anreisetag:                             50 %,

07. und 03.  Tage vor dem Anreisetag:                             70 %,

innerhalb von 48 Stunden vor der reservierten Buchung:     100 %

des gesamten Rechnungsbetrages (ohne Frühstück).

Die Stornobedingungen werden um die Beträge gemindert, die durch Weitervermietung der reservierten Zimmer seitens der Pension erzielt werden. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellen / reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten/ reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Pension entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

8.2. Sofern zwischen der Pension „Traumfänger“ und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt.

8.3. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension „Traumfänger“ in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn der Kunde auf sein Recht zum Rücktritt nicht ausdrücklich verzichtet hat.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung zum vereinbarten Termin nicht geleistet, so ist die Pension „Traumfänger“ ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

8.4. Die Pension „Traumfänger“ haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Pension bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

Ferner ist die Pension „Traumfänger“ berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, wenn sie den begründeten Anlaß zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung durch den Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension „Traumfänger“ entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Die Pension „Traumfänger“ hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich auf den mit dem Kunden praktizierten Kommunikationsweg in Kenntnis zu setzen.

9. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

9.1. Der Kunde erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer bzw. bestimmter Ferienwohnungen.

9.2. Check in: Am Anreisetag stehen dem Gast die reservierten Zimmer ab 14:30 Uhr zur Verfügung. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits einlagert werden. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden.

Zur besseren Disposition wird gebeten, der Pension die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen. Sollten sich Verzögerungen ergeben, ist die Pension ebenfalls rechtzeitig telefonisch darüber zu informieren. Andernfalls ist sie berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das Zimmer ab 18.00 Uhr und in den darauf folgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben. Um dem Ruhebedürfnis der anderen Gäste in angemessener Weise Rechnung zu tragen, hat die Anreise im Ausnahmefall, nach Rücksprache mit dem Vermieter, jedoch bis spätestens 21:00 Uhr zu erfolgen.

An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.

9.3. Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Gepäck wird ggf. kostenlos eingelagert.

Erfolgt die Übergabe aus Gründen, die die Pension nicht zu verantworten hat, nach 12.00 Uhr, so werden 50 % des Zimmerpreises ohne Frühstück, nach 18.00 Uhr 100 %, berechnet.

10. Haftungen

10.1. Der Gast haftet gegenüber der Pension „Traumfänger“ für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden. Der Gast hat eine besondere Obhutspflicht gegenüber sämtlichen Einrichtungsgegenständen der Pension und hat im Rahmen der überlassenen Unterkunft für schonende und bestimmungsgemäße Behandlung zu sorgen. Im Besonderen dürfen im Sanitärbereich keine Fremdgegenstände (Hygieneartikel, Babywindeln, Obst- oder Speisereste oder andere blockierende Gegenstände) über das WC entsorgt werden, da dies in der Regel zu Verstopfungen in den Rohren und zum Versagen der nachgeschalteten Hebewerke führt.

Bei nicht bestimmungsgemäßer Nutzung der Einrichtungsgegenstände, vertragswidrigem Gebrauch des Zimmers oder Verstoß gegen die Hausordnung steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Reist der Gast deshalb vorzeitig ab, befreit ihn dies nicht von der Verpflichtung zur Zahlung nach Absatz 3.3 für den verbleibenden Reservierungszeitraum.

Der Gast/Besteller haftet für alle materiellen Schäden, Entwendungen bzw. Zerstörungen von Ausstattungsgegenständen und technischen Anlagen der Pension, die durch sein Verschulden bzw. Verschulden seiner Besucher / Gäste entstanden sind. Es ist dem Gast nicht erlaubt Ausstattungsgegenstände, gleich welcher Art, zu verändern, zu entfernen, auszutauschen oder gar mitzunehmen, auch nicht vorübergehend, ohne die Zustimmung des Vermieters vorher eingeholt zu haben.

10.2. Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der Pension „Traumfänger“ bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.

10.3. Soweit der Gast von der Parkmöglichkeit der zu der Pension gehörenden Parkplätze in der Ahornallee Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf den Parkplätzen abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.4. Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich der Pension „Traumfänger“. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

10.5. Die gesondert zu vereinbarende Nutzung des Frühstücksraumes und der dazugehörenden Wirtschaftsräume und Toiletten, ist nur möglich, wenn für das Betreten größte Vorsicht gewährleistet ist und Eigenverantwortlichkeit übernommen wird.

11. Mängel

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Ein Mangel, der erst bei Abreise geltend gemacht wird, führt nicht zu einer Minderung des Zimmerpreises, wenn dieser Mangel dem Vermieter nicht bekannt war. Eigenmächtige Versuche der Mängelbeseitigung durch den Gast, insbesondere an elektrischen und elektronischen Geräten, sind strengstens untersagt und führen in der Regel zu Schadensersatzforderungen. Keines der zur Verfügung gestellten elektrischen und elektronischen Geräte darf vom Gast verändert oder gar geöffnet werden.

12. Brandschutz

Aus Gründen des Brandschutzes ist es ausdrücklich verboten, in den Pensionszimmern elektr. Tauchsieder, Bügeleisen, Heizlüfter, Geräte die der Trocknung von Pilzen dienen und andere ähnliche Geräte, die nicht zur Zimmerausstattung zählen zu benutzen.

Desgleichen gilt in allen Räumen, Treppenhäusern und Gängen der Pension ein absolutes Rauchverbot.

13. Datenschutz

Mit der Übermittlung seiner Daten willigt der Besteller/Gast ein, die Daten elektronisch zu speichern. Die übermittelten persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt, sie werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung, Reservierung und Rechnungsstellung gespeichert.

14. Sonstiges

a) Die Hausordnung, welche in den Pensionhäusern aushängt, ist Bestandteil der AGB bzw. des Gastaufnahmevertrages.

b) Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.

15. Schlussbestimmungen

15.1. a) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Betriebsort der Pension Traumfänger: Friedland.
b) Für die Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Pension und
dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
c) Gerichtsstand ist das für den Standort der Pension zuständige Amts- bzw. Landgericht.

15.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und der Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Friedland, den 03. Mai 2011

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